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Stellungnahme des DNEbM zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes

Der Referentenentwurf von BMG und BMJ zum Patientenrechtegesetz sieht vor, die Patientenbeteiligung und Patienteninformation zu stärken. Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e. V. unterstützt dieses Ziel. Allerdings hält es das DNEbM für notwendig, die Anforderungen an "verlässliche Information" konkreter festzulegen und hat eine Stellungnahme verfasst.

Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM) e. V. setzt sich dafür ein, dass alle Patientinnen und Patienten, Bürgerinnen und Bürger eine gesundheitliche Versorgung erhalten, die auf bester Evidenz und informierten Entscheidungen beruht.

Das DNEbM teilt die Ziele des Patientenrechtegesetzes, die unter anderem eine Förderung der Fehlervermeidungskultur, eine Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern, eine Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern, eine Stärkung der Patientenbeteiligung und eine Stärkung der Patienteninformation umfassen.

Um diese Ziele zu erreichen, hält es das DNEbM für notwendig, die Anforderungen an "verlässliche Informationen" konkreter festzulegen. In der Stellungnahme vom 08.03.2012 unterbreitet das DNEbM Vorschläge, welche Formulierungen in den Gesetzestext aufgenommen werden sollten.

PfeilZur Stellungnahme vom 08.03.2012
PfeilZur "Guten Praxis Patienteninformation", Positionspapier des DNEbM vom Februar 2010

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Zuletzt verändert: 12.03.2012