Mitglieder können außerdem das Logo mit dem Zusatz „In Zusammenarbeit mit…“ für Veröffentlichungen, Veranstaltungen und sonstige Aktionen, die gemeinsam mit dem EbM-Netzwerk durchgeführt werden, beantragen. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Geschäftsstelle. Der Vorstand prüft und entscheidet im Einzelfall.