Verfahrensordnung des G-BA
Die Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt vor allem methodische Anforderungen an die wissenschaftliche Bewertung des Nutzens, der Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit von (therapeutischen, diagnostischen, präventiven, Screening-) Maßnahmen als Grundlage für Beschlüsse des G-BA. Gemäß des deutschen Sozialgesetzbuches hat der G-BA die Aufgabe, für die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung Richtlinien zu verfassen. Die von ihm beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen und sind für alle Akteure der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend.

  • Sprache: deutsch
  • Kosten: kostenfrei