Arzneimittel-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
Die Arzneimittel-Richtlinie des G-BA enthält grundlegende Beschlüsse zur Erstattungsfähigkeit. Dazu gehören etwa Regelungen zur Erstattungsfähigkeit von OTC-Arzneimitteln (Anlage I), zu Lifestyle-Arzneimitteln (Anlage II) oder auch zur Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (Anlage V).