1. Organe des Vereins sind
    • die Mitgliederversammlung
    • der erweiterte Vorstand
    • der geschäftsführende Vorstand.
  2. Zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Koordination seiner Aktivitäten kann sich der Verein in Fachbereiche und Arbeitsgruppen gliedern.
  3. Soweit die Satzung nichts anderes vorschreibt, beschließen die Organe, Fachbereiche und Arbeitsgruppen des Vereins mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit wird die Abstimmung nach erneuter Beratung wiederholt, kommt keine Mehrheit zustande, gilt der Antrag als abgelehnt.
  4. Über jede Sitzung der Organe ist eine Ergebnisniederschrift zu fertigen.