1. Der Verein kann sich in Fachbereiche gliedern. Die Fachbereiche organisieren ihre Aktivitäten selbständig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.
  2. Ein Fachbereich wird vom geschäftsführenden Vorstand oder auf Vorschlag des erweiterten Vorstands initiiert. Die endgültige Entscheidung über die Gründung trifft die Mitgliederversammlung. Der geschäftsführende Vorstand setzt eine vorläufige Sprecherin bzw. einen vorläufigen Sprecher des Fachbereichs ein. Sofern sich innerhalb eines Jahres nach Initiierung wenigstens 15 Mitglieder dem Fachbereich zuordnen, wird der Fachbereich durch die Mitgliederversammlung eingerichtet, ansonsten hebt die Mitgliederversammlung die Gründung auf.
  3. Die Mitglieder eines jeden Fachbereichs wählen in der Regel zwei Sprecherinnen bzw. Sprecher auf zwei Jahre mit einfacher Mehrheit. Ausnahmen von dieser Regel sind mit dem geschäftsführenden Vorstand abzustimmen. Wiederwahl ist zulässig. Die Sprecherinnen bzw. Sprecher vertreten die Belange des Fachbereichs gegenüber den Vereinsorganen und anderen Fachbereichen. Eine rechtsgeschäftliche Vertretung gegenüber Dritten steht ihnen nicht zu.
  4. Die Fachbereiche sind hauptsächlich zuständig für die Umsetzung der Ziele und Aufgaben des EbM-Netzwerks hinsichtlich des jeweiligen Fachgebietes gemäß § 2 dieser Satzung. Jeder Fachbereich gibt dem erweiterten Vorstand einmal pro Jahr einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Für diesen Bericht sind die Sprecherinnen bzw. Sprecher des Fachbereichs verantwortlich.