• 14.01.2019
    Stellungnahme zum geplanten §94a SGB V im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz
    Im Zusammenhang mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz soll ein §94a in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) eingefügt werden. Dieser Paragraph macht den Weg frei für die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsverfahren per Verordnungsermächtigung durch das Bundesministerium für Gesundheit. Dies hat aus Sicht des EbM-Netzwerks und von HTA.de zwei gravierende Folgen für das deutsche Gesundheitssystem: Zum einen bedeutet es die Abkehr von den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin, die die Grundlage einer effektiven, sicheren und effizienten Patientenversorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Zum anderen wird das im SGB V verankerte Grundprinzip der Selbstverwaltung ausgehebelt, wodurch Entscheidungen über die medizinische Versorgung gesetzlich versicherter Patienten zum Spielball politischer Interessen gemacht werden.
    Stellungnahme