• 09.04.2021
    Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern (Monoklonale Antikörper-Verordnung – MAK-VO)

    Das EbM-Netzwerks hält die vorgesehene Anwendung und Vergütung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern für nicht erforderlich und die vorgesehene Vergütung des DiaPat-CoV-50-Urintests für medizinisch-wissenschaftlich unzureichend begründet und daher für falsch.
    Stellungnahme
    Nachtrag (22.04.2021): Das EbM-Netzwerk wurde auf eine Vorabveröffentlichung von Daten zum DiaPat-CoV-50-Urintest hingewiesen (Link). Auch wenn hiermit die prognostische Wertigkeit des Tests deutlich besser eingeschätzt werden kann, reichen diese Daten aus Sicht des EbM-Netzwerks weiterhin nicht aus, um eine Vergütung des DiaPat-CoV-50-Urintests hinreichend begründen zu können.