• 03.06.2020
    Schutz vor ungeprüften, unwirksamen oder schädlichen Interventionen: Warum die Standards der evidenzbasierten Medizin nicht ausgehebelt werden dürfen
    Das EbM-Netzwerk und HTA.de haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV) abgegeben.
    Aus unserer Sicht wird §4 Absatz 3 der Verordnung, entgegen seiner Intention, nutzenstiftende Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen,
    - die Standards der evidenzbasierten Medizin aufweichen und damit das Patientenwohl gefährden,
    - die Bewertungsverfahren verzögern,
    - die Motivation zur Durchführung qualitativ hochwertiger Studien abschwächen und
    - ein Einfallstor für politische und kommerzielle Interessen in die Methodenbewertung bieten.
    Pressemitteilung