Keine Evidenz für das Arterien-Screening mit dem Knöchel-Brachial-Index-Test
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wird Arbeitnehmer:innen mitunter auch der Zugang zu medizinischen präventiven Maßnahmen eröffnet. So bieten Krankenkassen in größeren Betrieben beispielsweise Screening-Untersuchungen auf arterielle Gefäßveränderungen zur Risikobestimmung kardiovaskulärer Erkrankungen an. Es ist fraglich ob den zum Screening eingeladenen Betriebsangehörigen eine umfassende, wissenschaftsbasierte Information über den potentiellen Nutzen und Schaden sowie über die Wahrscheinlichkeit für falsch positive und falsch negative Testergebnisse unterbreitet wird. Die evidenzbasierte Aufklärung im Rahmen von Früherkennungsangeboten für symptomlose, bislang gesunde Personen gilt international als geboten und wird auch in Deutschland durch das Patientenrechtegesetz gefordert (2,5).
Folgendes realitätsnahes Szenario nehmen wir als Ausgangspunkt: In einem Klinikum in Deutschland wird den Beschäftigten ein von einer Krankenkasse gefördertes ABI-Screening (Knöchel-Brachial-Index, engl.: ankle brachial index) angeboten. In der Einladung an die Beschäftigten heißt es: „Gehen Sie auf Nummer Sicher!“ Durch optimale Vorsorge und regelmäßige Kontrolle könne eine Gefäßerkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Termin könne online vereinbart werden, das Angebot sei kostenlos.
Der ABI-Test? Was ist das und wie wird der Test durchgeführt?
Der ABI-Test misst das Verhältnis zwischen dem systolischen Blutdruck am Knöchel und dem systolischen Blutdruck am Arm. Der Test wird zur Früherkennung und im Rahmen der Diagnostik der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) eingesetzt (1)...