Covid-19-Impfungen: Informierte Entscheidung auch Kindern und Jugendlichen ermöglichen!

17.08.2021. In der aktuellen Stellungnahme zum Beschlussentwurf der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung weist das EbM-Netzwerk darauf hin, dass einwilligungsfähige Minderjährige in gesundheitsbezogene Entscheidungen einbezogen werden müssen. Dies gilt auch für die Covid-19-Impfempfehlung. Kinder- und Jugendliche haben ein Recht auf informierte Entscheidung (z.B. durch geeignete Informationsblätter).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 16. August 2021 mit Frist bis zum 17. August einen Beschlussentwurf zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung veröffentlicht, zu dem das EbM-Netzwerk wie folgt Stellung nimmt:

Einwilligungsfähige Minderjährige müssen in gesundheitsbezogene Entscheidungen einbezogen werden. Dass dieses Bewusstsein in der Öffentlichkeit nicht ausgeprägt ist, zeigt nach unserer Einschätzung die aktuelle öffentliche Diskussion um Impfangebote und Impfempfehlungen für Kinder und Jugendliche. Auch in der überarbeiteten Impfempfehlung und deren wissenschaftlicher Begründung sieht das EbM-Netzwerk diesen Aspekt als nicht ausreichend berücksichtigt an. So hat sich selbst die Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Bezug auf den Beschlussentwurf dahingehend geäußert, dass sie die allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren begrüße und hoffe, dass viele Eltern diese zum Anlass nehmen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und nach ärztlicher Aufklärung zum individuellen Nutzen und Risiko eine gut informierte Entscheidung zur Impfung ihrer Kinder treffen. [Quelle]

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine altersadjustierte Information und dürfen bei gegebener Einwilligungsfähigkeit selbst gesundheitsbezogene Maßnahmen ablehnen oder diesen zustimmen, d. h. sie sollten bzw. müssen in die Entscheidung für oder gegen eine Impfung einbezogen werden. Unverzichtbare Grundlage dazu ist eine zielgruppengerechte Aufklärung, um eine informierte Zustimmung oder Ablehnung auf Basis der aktuellen Evidenz zu ermöglichen. Zwar wird in der aktuellen Impfempfehlung formuliert, dass eine ärztliche Aufklärung unter Berücksichtigung des Nutzens und des Risikos erforderlich ist. Auch begrüßen wir, dass wesentliche Aspekte, die in der Aufklärung angesprochen werden sollten, explizit genannt sind und deren Evidenzbasis in der wissenschaftlichen Begründung ausführlich dargelegt wurden. Aus Sicht des EbM-Netzwerkes wäre an dieser Stelle ein expliziter Hinweis darauf sinnvoll, dass die Aufklärung auch für die Kinder und Jugendlichen verständlich sein muss, um diesen eine informierte Entscheidung zu ermöglichen. Hierzu wäre der Entwurf eines kinder- und jugendgerechten Aufklärungsblattes sinnvoll.

Die STIKO verweist in Bezug auf die praktische Umsetzung der Aufklärung auf Kapitel 4.1. „Aufklärungspflicht vor Schutzimpfungen“ der STIKO-Impfempfehlungen vom 20. August 2020 (Epid Bull 34/2020). Dort wird grundsätzlich im Kapitel „Minderjährige PatientInnen“ auf die Einwilligungsfähigkeit von Personen ab ca. 16 Jahren hingewiesen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen. Es wird auch auf den Umstand hingewiesen, dass es keine feste Altersgrenze gibt, sondern dies im Einzelfall festgestellt werden muss.

Weiterhin wird angesprochen, dass auch einwilligungsunfähige PatientInnen entsprechend ihrer Verständnisfähigkeit aufzuklären sind. Aus Sicht des EbM-Netzwerkes wäre es wichtig, dies nicht nur durch einen Verweis in der aktuellen Impfempfehlung abzubilden, sondern durch eine explizite Aufnahme dieses wichtigen Aspektes in die Impfempfehlung selber. Hierdurch könnte ein stärkeres Bewusstsein bei Leistungserbringenden, Eltern und nicht zuletzt bei den zu impfenden Kindern und Jugendlichen selbst geschaffen werden, dass sie ein Recht auf Informationen haben, eine eigene Abwägung treffen können und ggf. eine eigene Entscheidung treffen können.

Wir begrüßen, dass die STIKO sich explizit dagegen ausspricht, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird. Eine informierte Entscheidung, wie sie von uns gefordert wird, kann zu einer Zustimmung oder Ablehnung führen. Hier sollten kein direkter oder indirekter Druck auf die Kinder und Jugendlichen ausgeübt werden, sich aus reinen Praktikabilitätsüberlegungen für eine Impfung zu entscheiden.

Zur Stellungnahme als PDF

 

Nur einen Moment..
Wird geladen