Neue EbM-Kolumne erschienen

01.12.2022. In der aktuellen EbM-Kolumne stellt Michaela Eikermann dar, wie im IGeL-Monitor individuelle Gesundheitsleistungen bewertet werden.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und die daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen, falls diese die Leistung wünschen.

Es handelt sich um Leistungen, die entsprechend der sozialrechtlichen Regelungen grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören oder die in den Beratungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) keinen ausreichend belegten Nutzen zeigen konnten. Die dritte und größte Gruppe umfasst Leistungen, die bisher nicht im G-BA beraten wurden bzw. für die bisher kein positiver Beschluss gefasst wurde.

Das Konzept der individuellen Gesundheitsleistungen wurde 1998 in die Versorgung eingeführt und wird als Folge der Regelungen durch das 1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) gesehen, insbesondere der Budgetierung der Ausgaben für ärztliche Behandlung.

Der IGeL-Markt ist veränderlich. Es kommen immer wieder neue IGeL hinzu, wie z. B. aktuell spezifische Angebote im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie. Andere Leistungen spielen irgendwann eine untergeordnete Rolle oder finden – auch wenn das bisher selten ist – Eingang in die Regelversorgung...

 

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