Neue EbM-Kolumne erschienen
Im Dezember 2019 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Einführung sogenannter digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung als „Weltneuheit“ angepriesen.
Mit den DiGA als Ergänzung der medizinischen Versorgung sollte ein wichtiger Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitssystems eingeführt werden. Seit zwei Jahren ist es nun möglich, dass Hersteller Anträge stellen können, um in das Verzeichnis erstattungsfähiger DiGA aufgenommen zu werden, und seit gut 1,5 Jahren sind die ersten Produkte in dem Verzeichnis gelistet und können damit verordnet oder bei der Krankenkasse beantragt werden. Ein guter Zeitpunkt also zusammenzufassen, wie sich das Verfahren seither entwickelt hat, welche Problemfelder insbesondere aus Sicht der evidenzbasierten Medizin erkennbar sind, aber auch welche Erfolge gesehen werden können...
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