Aktuelle EbM-Kolumne zum Thema "Polypharmazie"
Unangemessene Multimedikation birgt ein erhöhtes Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen und -interaktionen, Einnahmefehler, unspezifische Beschwerden und Funktionsstörungen, Kaskadenverordnungen und steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen (1, 2, 3). Trotz Multimedikation kann gleichzeitig eine Unterversorgung relevanter Erkrankungen vorliegen, die aufgrund der vielen Arzneimittel übersehen wird. Multimedikation muss nicht in jedem Fall unangemessen sein, wenn sie bewusst, wohlbegründet, verantwortbar und nach informierter Entscheidungsfindung mit dem Patienten konsentiert ist (3).
Menschen im höheren Lebensalter sind im besonderen Maße von Multimedikation betroffen, bedingt durch die altersassoziierte Multimorbidität, die Vielzahl der in Industrieländern verfügbaren effektiven pharmakologischen Behandlungen und die Orientierung medizinischer Leitlinien an einzelnen Erkrankungen und ihren Pharmakotherapien (4, 5).
Der Begriff „Multimedikation“ bzw. „Polypharmazie“ ist nicht verbindlich akzeptiert definiert. In Übersichtsarbeiten wurden mehr als 140 Definitionen zusammengetragen (5). Am häufigsten ist die Definition als die gleichzeitige und dauerhafte Einnahme von fünf und mehr Medikamenten, wobei sowohl verschriebene als auch frei verkäufliche Medikamente gemeint sind (6). Die Prävalenz von Polypharmazie ist regelmäßig Untersuchungsgegenstand internationaler Studien. Die Variation zwischen den Studienergebnissen ist ausgeprägt, abhängig von der zugrundegelegten Definition, der Altersgruppe, dem Setting und der Region (5)...
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