EbM-Netzwerk bei Anhörung zum Infektionsschutzgesetz vertreten

25.10.2022. Nach seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes war das EbM-Netzwerk zur Anhörung des Gesundheitsausschusses am 19.10.2022 eingeladen.

Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes will der Gesetzgeber dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2021 (Aktenzeichen 1 BvR 1541/20) Geltung verschaffen, welches festgestellt hat, dass Menschen mit einer Behinderung im Falle einer pandemiebedingten Knappheit rechtlich und in der klinischen Praxis nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt sind. § 5c regelt das
Verfahren bei aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhandenen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten.

Das EbM-Netzwerk hat in seiner Stellungnahme vom 14.07.2022 Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf unterbreitet, damit das Ziel, möglichst viele Menschen unter Berücksichtigung des Diskriminierungsverbots in einer Knappheitssituation anhand der bestmöglichen Prognoseabschätzung zu retten und Rechtssicherheit der Behandlungsteams zu gewährleisten, erreicht werden kann.

An der Anhörung des Gesundheitsausschusses am 19.10.2022 hat Prof. Dr. Georg Marckmann für das EbM-Netzwerk teilgenommen. Das EbM-Netzwerk hat vor der Anhörung noch einmal eine aktualisierte Stellungnahme abgegeben.

Zur Stellungnahme

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