Windeler: FinanzKommission Gesundheit setzt wichtiges Signal für evidenzbasierte Medizin

08.04.2026. Die FinanzKommission Gesundheit empfiehlt in ihrem ersten Bericht, den Grundsatz der evidenzbasierten Medizin konsequent und über alle Leistungsbereiche der GKV hinweg zu stärken. Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen sollen grundsätzlich nicht aus Mitteln der solidarischen Krankenversicherung erstattet werden; das soll ausdrücklich auch für Satzungs- und Ermessensleistungen gelten. Auf die Tragweite dieser Aussage weist Prof. Dr. med. Jürgen Windeler in einem Beitrag bei Observer Gesundheit hin.

Für das EbM-Netzwerk ist diese Passage eine der wichtigsten Botschaften des Berichts. Die FinanzKommission verankert damit einen klaren Maßstab für die GKV: Erstattet werden sollen Leistungen, deren Nutzen belegt ist. Windeler bewertet das einem Beitrag im Observer Gesundheit als deutliches Signal, die Orientierung an wissenschaftlicher Evidenz und internationalen Standards in der Versorgung ernster zu nehmen.

Windeler greift in seinem Beitrag mehrere konkrete Empfehlungen auf, an denen sich dieser Anspruch zeigt. Dazu zählen die Aussetzung und Überprüfung des Hautkrebs-Screenings mangels belastbarer Evidenz für einen Patientennutzen, die vollständige Beendigung der GKV-Finanzierung von Erprobungsstudien neuer Methoden zugunsten einer Herstellerfinanzierung, die evidenzbasierte Anpassung der Laboruntersuchungen im Gesundheits-Check-up sowie die Streichung homöopathischer Leistungen aus der GKV-Erstattung.

Als weitere wichtige Punkte nennt Windeler die Begrenzung von Über- und Fehlversorgung in der Kieferorthopädie, strengere Regeln für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus mit Konzentration auf qualifizierte Zentren und strukturierte Evidenzgenerierung, die Abschaffung des Orphan-Drug-Privilegs sowie eine Neuordnung der DiGA-Erstattung mit Nutzenbewertung analog zum AMNOG statt der bisherigen Logik positiver Versorgungseffekte und initialer Preisfreiheit.

So macht Windeler deutlich: Die Empfehlungen der FinanzKommission sind nicht nur ein Beitrag zur Finanzstabilisierung der GKV, sondern auch ein wichtiger Impuls, Nutzenbewertung, Evidenzgenerierung und Versorgungsqualität systematisch zu stärken. Diese klare Orientierung an den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin wird vom EbM-Netzwerk ausdrücklich begrüßt.

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