GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz: AWMF mahnt Beteiligung, Evidenzorientierung und Evaluation an
Die AWMF hat zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Stellung genommen und kritisiert, dass sie erst verspätet in das Stellungnahmeverfahren einbezogen wurde. Die Unterlagen seien erst am Ende der Frist über Mitgliedsfachgesellschaften bekannt geworden; die außergewöhnlich kurze Frist habe ein seriöses Stellungnahmeverfahren verhindert.
Besonders kritisch bewertet die AWMF die geplante Kürzung der Mittel des Innovationsfonds. Der Gesetzentwurf sieht ab 2027 eine dauerhafte Absenkung von 200 auf 100 Millionen Euro jährlich vor. Die AWMF lehnt diese Halbierung ab, da der Innovationsfonds Versorgungsforschung, neue Versorgungsformen und S3-Leitlinien fördert und damit eine wichtige Grundlage für eine qualitativ hochwertige, evidenzbasierte Gesundheitsversorgung schafft. Stattdessen spricht sie sich – entsprechend der Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit – für eine Kürzung auf 150 Millionen Euro jährlich aus. Zugleich fordert sie eine regelhafte Evaluation der geförderten Projekte und Ergebnisse.
Auch beim geplanten verpflichtenden Zweitmeinungsverfahren mahnt die AWMF eine stärkere Evidenzorientierung an. Für Deutschland lägen bislang keine Daten zu einem obligaten Zweitmeinungsverfahren vor. Deshalb fordert die AWMF dringend eine Evaluation nach der ersten Einführung. Der Gesetzentwurf sieht eine solche Evaluierung bislang nicht vor, sondern regelt die Zweitmeinung als Voraussetzung für die Vergütung bestimmter planbarer Eingriffe.
Darüber hinaus begrüßt die AWMF weitere evidenzorientierte Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit. Dazu zählen etwa die Streichung der Erstattung homöopathischer Leistungen sowie präventionsbezogene Maßnahmen wie höhere Steuern auf Tabak, Alkohol und zuckergesüßte Getränke.
Das EbM-Netzwerk wird die weitere Ausgestaltung des Gesetzentwurfs ebenfalls aktiv verfolgen. Dabei wird insbesondere zu prüfen sein, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung evidenzbasiert, wirksam und sozial ausgewogen sind – und ob Belastungen im Gesundheitssystem gerecht verteilt werden.