Interessenbekundung für Spezialisierte Ethikkommission
Die Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren nach § 41c des Arzneimittelgesetzes (AMG) ist ein zentrales Element des Medizinforschungsgesetzes zur Stärkung der Arzneimittelforschung und -entwicklung in Deutschland. Sie ergänzt die bestehenden Ethik-Kommissionen nach Landesrecht und prüft insbesondere ethische Aspekte bestimmter klinischer Prüfungen mit Arzneimitteln, v.a. hochinnovative oder ethisch besonders anspruchsvolle Verfahren.
Weiterhin gesucht werden insbesondere Personen mit Biometrie- oder Ethik-Expertise, die ehrenamtlich gegen Aufwandsentschädigung in der Kommission mitarbeiten wollen.
Bewerbungen sind bis 5. September 2025 möglich.
Mehr Informationen: https://www.bfarm.de/DE/Das-BfArM/Aufgaben/Spezialisierte-Ethik-Kommission/Interessenbekundungsverfahren/_node.html.