Keine Homöopathie mehr in der Musterweiterbildungsordnung!
In der Musterweiterbildungsordnung stand die Homöopathie bislang auf einer Stufe mit vielen anderen Zusatzbezeichnungen, wie Diabetologie, Flugmedizin oder Geriatrie. Ärztinnen und Ärzte können Zusatzbezeichnungen auf ihren Praxisschildern angeben und auf diese Weise Patientinnen und Patienten auf ihr Leistungsspektrum aufmerksam machen. Mit der Streichung ist dies für die Homöopathie nun nicht mehr möglich.
Der Vorstand des EbM-Netzwerks und die Sprecher des Fachbereichs Zahnmedizin hoffen, dass alle Ärztekammern und Zahnärztekammern auf Landesebene den Beschluss rasch umsetzen. Gleichzeitig wird angeregt, dass die (Zahn-)Ärztekammern auch bei der Anerkennung bzw. Zertifizierung von Fortbildungsmaßnahmen stärker darauf achten, dass Inhalte zur Homöopathie aufgrund mangelnder Evidenzbasierung abgelehnt werden.