KV Bremen kündigt Homöopathieverträge

21.03.2021. Die Vertreterversammlung der KV Bremen hat am 15.03.2022 einstimmig beschlossen, drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopathischen Leistungen zum Gegenstand haben, zu kündigen. Diese Entscheidung wird u.a. vom Münsteraner Kreis ausdrücklich begrüßt.

Die Ärztekammer Bremen hat im Oktober 2019 als erste Kammer beschlossen, die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer zu streichen. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern diesem Beispiel gefolgt. Der Münsteraner Kreis wertet die aktuelle Entscheidung als Meilenstein seiner Arbeit. Der 2016 gegründete Münsteraner Kreis ist ein informeller Zusammenschluss von Expertinnen und Experten, die sich kritisch mit der komplementären und alternativen Medizin auseinandersetzen. Die interdisziplinär aufgestellte Gruppe, der auch mehrere EbM-Netzwerk-Mitglieder angehören, sieht in der Entscheidung ein Signal an die politisch Verantwortlichen sich zur wissenschaftsorientierten Medizin zu bekennen.

Zum Statement des Münsteraner Kreises

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