Neue EbM-Kolumne erschienen
Mehrheitlich möchten Menschen an medizinischen Entscheidungen beteiligt werden. Die Umsetzung der informierten gemeinsamen Entscheidungsfindung, auch Informed Shared Decision Making (ISDM) genannt, ist bereits in vielen medizinischen S3-Leitlinien vorgesehen. Zudem sieht das Patientenrechtegesetz die umfassende Information der Patientinnen und Patienten zu allen Behandlungsalternativen vor. Beim ISDM treffen das Behandlungsteam und die Patientin bzw. der Patient gemeinsam eine Behandlungsentscheidung unter zu Hilfenahme von evidenzbasierten Entscheidungshilfen, die die besten wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Erfahrungen und Bedürfnisse Betroffener berücksichtigen. Das Ziel ist die informierte Entscheidung der Betroffenen. Eine Entscheidung gilt als informiert, wenn die Patientinnen und Patienten über ausreichendes Wissen zu den Behandlungsmöglichkeiten verfügen und die Entscheidung im Einklang mit ihren persönlichen Wertvorstellungen treffen.
Das Konzept der informierten gemeinsamen Entscheidungsfindung sieht vor, dass das Behandlungsteam den Patientinnen und Patienten evidenzbasierte Entscheidungshilfen über die Erkrankung, deren Verlauf ohne Behandlung und die einzelnen Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt...