Neue EbM-Kolumne erschienen

In der aktuellen EbM-Kolumne unter dem Titel "Homöopathie – teure Placebos" setzt sich Andreas Sönnichsen mit Geschichte und Wirksamkeit der Homöopathie auseinander. Die Sonderstellung der homöopathischen Arzneimittel im Arzneimittelgesetz wird genauso hinterfragt wie die Erstattungspraxis durch die gesetzliche Krankenversicherung.

Die Entstehung der Homöopathie zur Zeit der Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert muss im Kontext der allgemeinen Medizingeschichte gesehen werden. Die Medizin des ausklingenden 18. Jahrhunderts war geprägt von Praktiken, die aus heutiger wissenschaftlicher Sicht nicht nur der Gesundheit und Heilung von Kranken unzuträglich waren, sondern in vielen Fällen unsägliches Leid und zahlreiche iatrogene Todesfälle herbeiführten. Der Aderlass war weit verbreitet, und als Arzneimittel waren toxische Gemische unter Verwendung von Quecksilber, Arsen und Blei an der Tagesordnung.

Samuel Hahnemann (1755-1843) stand den damaligen ärztlichen Praktiken kritisch gegenüber, was dazu führte, dass er zwischenzeitlich die ärztliche Tätigkeit ganz aufgab, "da es gegen mein Gewissen ging, unbekannte Krankheiten mit unbekannten Arzneien zu behandeln und so der Mörder meiner Mitmenschen zu sein". Er befasste sich eingehend mit Chemie und Arzneimittellehre und beobachtete, dass es seinen Patienten umso besser erging, je geringere Dosen der verwendeten Arzneien eingesetzt wurden.

Basierend auf diesen Beobachtungen und unterstützt durch seinen bekannten Selbstversuch mit Chinarinde, die zur Behandlung der Malaria eingesetzt wurde und deren Einnahme bei ihm selbst Malaria-ähnliche Symptome hervorrief, entwickelte Hahnemann seine Lehre von „Similia similibus curentur“ ("Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden"), die er erstmals in Hufelands "Journal der practischen Arzneykunde und Wundarzneykunst" 1796 veröffentlichte.

Erst ab 1807 prägte Hahnemann selbst den Begriff Homöopathie. Neben der Verwendung homöopathischer Arzneimittel erkannte er das ärztliche Gespräch und die ärztliche Zuwendung als wesentlichen Bestandteil ärztlicher Tätigkeit.

Es ist also nicht verwunderlich, dass die homöopathische Behandlungsweise im Vergleich zu den gängigen ärztlichen Praktiken der damaligen Zeit allein schon durch Vermeidung der toxischen Arzneien und des gesundheitsschädlichen Aderlasses erfolgreich war, selbst wenn ihre Effekte ausschließlich auf der Kombination von Plazebos mit ärztlicher Zuwendung beruhten. In der Vermeidung einer letztendlich gesundheitsschädigenden Medizin war Hahnemann seiner Zeit weit voraus, selbst wenn sich seine homöopathische Lehre aus heutiger wissenschaftlicher Sicht als Irrweg herausstellte...

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