Überarbeiteter Referentenentwurf zum Pflegekompetenzgesetz: Fortschritte, aber zentrale Fragen offen

15.07.2025. Das EbM-Netzwerk hat den neuen Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz kommentiert. Mit dem überarbeiteten Entwurf wurden einige der im Vorfeld vom EbM-Netzwerk benannten Kritikpunkte berücksichtigt, jedoch weist auch die aktuelle Fassung unverändert kritische Unschärfen und Leerstellen auf.

Das EbM-Netzwerk begrüßt die Zielrichtung des Gesetzentwurfs, durch den wichtige Weichen für eine Stärkung der Handlungsautonomie von Pflegefachpersonen gestellt werden sollen. Gleichzeitig bleiben jedoch wesentliche Regelungslücken bestehen. So bleibt unklar, wie ein ausreichendes Kompe-tenzniveau für die Ausübung der eigenverantwortlichen pflegefachlichen Leistungserbringung gewährleistet werden soll. Insbesondere die Abgrenzung zwischen berufsfachschulischer und hochschulischer Pflegequalifikation wird nicht ausreichend berücksichtigt. Das EbM-Netzwerk fordert daher, die Anforderungen an Qualifikation, Kompetenznachweis und Qualitätssicherung verbindlich im Gesetz oder den zugehörigen Verträgen zu regeln.

Darüber hinaus bedauert das EbM-Netzwerk, dass weiterhin keine unabhängige berufsständische Vertretung der Pflegeberufe vorgesehen ist, die in allen relevanten Regulierungs- und Qualitätssicherungsprozessen gleichberechtigt eingebunden wird. Auch bei der Planung und Überwachung von Versorgungsstrukturen sieht der Entwurf keine ausreichende Beteiligung der Pflegeberufe sowie der Interessenvertretungen von Menschen mit Pflegebedarf vor.

Insgesamt unterstützt das EbM-Netzwerk weiterhin die Zielrichtung des Gesetzes, mahnt aber an, die pflegerischen Aufgabenbereiche im Sinne einer echten Advanced Nursing Practice konsequent auszuweiten und die evidenzbasierte Versorgung sicherzustellen.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

 
Nur einen Moment..
Wird geladen