EbM-Netzwerk nimmt Stellung zum Pflegeneuordnungsgesetz

11.06.2026. Das EbM-Netzwerk hat zum Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz Stellung genommen. Es unterstützt das Ziel einer bedarfsgerechteren Pflegeversorgung, fordert jedoch eine stärkere Evidenzbasierung, transparente Evaluationen und die bessere Einbindung von Menschen mit Pflegebedarf.

Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. (EbM-Netzwerk) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) abgegeben. Das Netzwerk unterstützt das Ziel, die pflegerische Versorgung bedarfsgerechter weiterzuentwickeln und die Finanzlage der Sozialen Pflegeversicherung zu stabilisieren.

Zugleich weist das EbM-Netzwerk auf mehrere kritische Punkte hin: Pauschale Mitwirkungspflichten der Versicherten an Prävention, Therapie, Rehabilitation und Pflege sollten aus Sicht des Netzwerks nicht gesetzlich verankert werden, solange dafür keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage besteht. Aus der vorliegenden Evidenz lassen sich keine hinreichend klaren Anforderungen an individuelles Gesundheitsverhalten ableiten, die eine solche rechtliche Verankerung rechtfertigen würden.

Zudem fordert das EbM-Netzwerk klare methodische Standards, Transparenz und Unabhängigkeit bei den vorgesehenen wissenschaftlichen Expertisen und Evaluationen. Forschungs- und Evaluationsvorhaben sollten nach wissenschaftlichen Standards vergeben, begleitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.

Auch die stärkere Rolle von Kostenträgerorganisationen bei Steuerung und Leistungserbringung sieht das Netzwerk kritisch, da hier Interessenkonflikte entstehen können. Menschen mit Pflegebedarf und ihre Pflegepersonen sollten stärker in beratende Strukturen einbezogen werden.

Die vollständige Stellungnahme des EbM-Netzwerks zum Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz steht hier zum Download bereit.

Zur Stellungnahme

 

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