Stellungnahme zur Coronavirus-Impfverordnung abgegeben

09.12.2020. Das EbM-Netzwerk fordert in seiner Stellungnahme eine neutrale und unabhängige Information der Bevölkerung, die den Standards der Guten Praxis Gesundheitsinformation entspricht.

Das EbM-Netzwerk hat den Referentenentwurf der Verordnung zum Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 kommentiert.

Das EbM-Netzwerk spricht sich dafür aus, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bekommen, sich neutral und unabhängig über die Vor- und Nachteile der verschiedenen zugelassenen Impfstoffe zu informieren. Das beinhaltet neben Aspekten des Nutzens und der Nebenwirkungen auch Informationen über bestehende Unsicherheiten – zum Beispiel hinsichtlich möglicher langfristiger Auswirkungen. In Abhängigkeit der Zulassung/Anwendungsgebiete/STIKO-Empfehlungen sollte auch auf Unsicherheiten bez. Personengruppen hingewiesen werden, die in den Zulassungsstudien nicht abgebildet sind (für den BioNTech/Pfizer-Impfstoff zum Beispiel Menschen, die eine systemische Behandlung mit Immunsuppressiva erhalten).

Unabhängig von der im Patientenrechtegesetz verankerten Aufklärungspflicht erscheint eine ausreichende Information der Bürgerinnen und Bürger auch wichtig, um in der aktuellen, emotional teils aufgeladenen Atmosphäre Vertrauen zu bilden und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger sich informiert entscheiden können und sich nicht unter Druck gesetzt fühlen.

Zur Unterstützung und Vereinheitlichung der Aufklärung erscheint es angebracht, schriftliche Informationsmaterialien zu entwickeln, die im Einklang mit etablierten Standards wie der Guten Praxis Gesundheitsinformation stehen und die den Bürgerinnen und Bürgern vorab für eine persönliche Abwägung zur Verfügung gestellt werden.

Das EbM-Netzwerk hat daher konkrete Formulierungsvorschläge zum § 2 der Verordnung unterbreitet:

Zur Stellungnahme

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