Stellungnahme zum Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG)

26.04.2024. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) in Deutschland vorgelegt, der vom EbM-Netzwerk und der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft in einer gemeinsamen Stellungnahme kommentiert wurde.

Das Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (EbM-Netzwerk) und die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) unterstützen die Bemühungen des BMG zur Reform der Krankenhausfinanzierung, um eine bedarfsgerechte und evidenzbasierte Versorgung zu fördern. Die gemeinsame Stellungnahme weist auf die bekannten ökonomischen Fehlanreize des fallpauschalenbasierten Finanzierungssystems hin, die zu Über- und Unterversorgung führen können. Die im Gesetz vorgesehenen verbindlichen Qualitätskriterien für eine leitliniengerechte Versorgung werden begrüßt, wobei eine zeitnahe Etablierung verbindlicher methodischer Standards für die Entwicklung der Qualitätskriterien als wichtig erachtet wird. Ebenfalls wird auf den erheblichen Ressourcenbedarf für eine evidenzbasierte Entwicklung dieser Kriterien hingewiesen.

Die geplante Krankenhausfinanzierungsreform ist eine komplexe Intervention mit ungewissen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Die vorgesehene Mischfinanzierung aus Vorhaltevergütung und Fallpauschalen birgt potenzielle Risiken. Das EbM-Netzwerk und die DGP fordern daher umfassende Begleitevaluationen, da die geplanten Überwachungsmechanismen möglicherweise nicht ausreichen, um rechtzeitig auf negative Auswirkungen zu reagieren. Sie schlagen vor, robuste quasi-experimentelle Evaluationen durch unabhängige Institutionen und unter Berücksichtigung der empirischen Evidenz aus anderen Ländern durchzuführen, um die Effekte der Reform besser zu verstehen und zu kontrollieren.

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