Stellungnahme zur Monoklonaren Antikörper-Verordnung

19.04.2021. Das EbM-Netzwerk hat den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für eine Verordnung zur Vergütung der Anwendung von monoklonalen Antikörpern (MAK-VO) kommentiert.

Aus Sicht des EbM-Netzwerks widerspricht die Einführung einer Vergütung für nicht hinreichend evidenzbasierte, potenziell schädliche Interventionen zentralen und konsentierten wissenschaftlich-medizinischen Prinzipien. Dies gilt sowohl für die Anwendung von monoklonalen Antikörpern als auch für den DiaPat-CoV-50-Urintest.

Zur Stellungnahme

Nachtrag (22.04.2021): Das EbM-Netzwerk wurde auf eine Vorabveröffentlichung von Daten zum DiaPat-CoV-50-Urintest hingewiesen (Link). Auch wenn hiermit die prognostische Wertigkeit des Tests deutlich besser eingeschätzt werden kann, reichen diese Daten aus Sicht des EbM-Netzwerks weiterhin nicht aus, um eine Vergütung des DiaPat-CoV-50-Urintests hinreichend begründen zu können.

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