Schutz vor ungeprüften, unwirksamen oder schädlichen Interventionen: Warum die Standards der evidenzbasierten Medizin nicht ausgehebelt werden dürfen
03.06.2020. Das EbM-Netzwerk und HTA.de haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV) abgegeben.
Am 07.05.2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf für die Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus veröffentlicht. Diese Rechtsverordnung setzt die Vorgaben des am 26.09.2019 in das Sozialgesetzbuch V neu eingeführten §91b um. Im §91b hatte sich das Gesundheitsministerium selbst ermächtigt, dem Gemeinsamen Bundesausschuss u.a. "Anforderungen an die Unterlagen und die Nachweise zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" vorzugeben. Aus unserer Sicht wird §4 Absatz 3 der Verordnung, entgegen seiner Intention, nutzenstiftende Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen,
- die Standards der evidenzbasierten Medizin aufweichen und damit das Patientenwohl gefährden,
- die Bewertungsverfahren verzögern,
- die Motivation zur Durchführung qualitativ hochwertiger Studien abschwächen und
- ein Einfallstor für politische und kommerzielle Interessen in die Methodenbewertung bieten.
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