Schutz vor ungeprüften, unwirksamen oder schädlichen Interventionen: Warum die Standards der evidenzbasierten Medizin nicht ausgehebelt werden dürfen

03.06.2020. Das EbM-Netzwerk und HTA.de haben eine gemeinsame Stellungnahme zur Methodenbewertungsverfahrensverordnung (MBVerfV) abgegeben.

Am 07.05.2020 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf für die Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus veröffentlicht. Diese Rechtsverordnung setzt die Vorgaben des am 26.09.2019 in das Sozialgesetzbuch V neu eingeführten §91b um. Im §91b hatte sich das Gesundheitsministerium selbst ermächtigt, dem Gemeinsamen Bundesausschuss u.a. "Anforderungen an die Unterlagen und die Nachweise zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" vorzugeben. Aus unserer Sicht wird §4 Absatz 3 der Verordnung, entgegen seiner Intention, nutzenstiftende Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen,

  • die Standards der evidenzbasierten Medizin aufweichen und damit das Patientenwohl gefährden,
  • die Bewertungsverfahren verzögern,
  • die Motivation zur Durchführung qualitativ hochwertiger Studien abschwächen und
  • ein Einfallstor für politische und kommerzielle Interessen in die Methodenbewertung bieten.

Zur Stellungnahme

Nur einen Moment..
Wird geladen