Technische Assistenzberufe in der Medizin zukunftsfähig machen

14.06.2021. Das EbM-Netzwerk hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMG für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV) abgegeben.

Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen (MTAPrV) ergänzt das im Februar 2021 verabschiedete Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie (MT-Berufe-Gesetz). Die Verordnung konkretisiert die novellierten gesetzlichen Vorgaben für die Durchführung der Ausbildung und der staatlichen Prüfung in diesen bisher unter die Bezeichnung "Medizinisch-technische Assistenz" fallenden Berufe. Laut dem BMG zielen sowohl das Gesetz als auch der vorliegende Entwurf der MTAPrV darauf ab, die Ausbildung in den medizinisch-technischen Berufen an die wissenschaftlichen und technischen Entwicklungen in diesen Berufsfeldern anzupassen und in ein "Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" zu integrieren.

Das EbM-Netzwerk befürwortet das Vorhaben, die Anforderungen an die Berufsqualifikation in den Gesundheitsfachberufen auf der Basis vergleichbarer Rahmenmodelle, unter anderem für die nachzuweisenden Kompetenzen bei der staatlichen Prüfung, zu harmonisieren. 

Aus Sicht des EbM-Netzwerks ist jedoch infrage zu stellen, dass die theoretische Ausbildung in diesen Berufen weiterhin ausschließlich an Berufsfachschulen erfolgen soll. Die angestrebte Befähigung zum wissenschaftlich reflektierten Handeln erfordert eine akademische Berufsausbildung auf Bachelorniveau. Das EbM-Netzwerk fordert den Gesetzgeber daher auf, das beabsichtigte "Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe" um reguläre hochschulische Ausbildungswege für alle Gesundheitsberufe inklusive der mit dem MT-Berufe-Gesetz und der MTAPrV geregelten medizinisch-technischen Berufe zu erweitern.

Zur vollständigen Stellungnahme

 

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