EbM-Netzwerk gibt Stellungnahme zum Versorgungsverbesserungsgesetz ab
Das EbM-Netzwerk befürwortet sehr jede Initiative, die darauf ausgerichtet ist, eine bedarfsgerechte Personalausstattung für die Pflege und Begleitung älterer Menschen in Pflegeheimen zu gewährleisten. Dies impliziert einen angemessenen Anteil von Pflegenden mit unterschiedlichen Qualifikationsniveaus, von Pflegehilfskräften über beruflich ausgebildete Pflegefachpersonen bis hin zu hochschulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen...
Das EbM-Netzwerk plädiert daher dafür, dass der erforderliche Qualifikationsmix zunächst empirisch fundiert ermittelt wird, ausgehend von den Anforderungen an eine evidenzbasierte, personenzentrierte Pflege. Bundesweit gültige Anpassungen normativer Grundlagen für die Refinanzierung dieser Personalausstattung sollten erst erfolgen, wenn genügend Daten vorliegen, die die Machbarkeit und den Nutzen der adaptierten personellen Infrastruktur belegen.
Bezogen auf den aktuellen Referentenentwurf für das GPVG bedeutet dies, dass die zusätzliche Finanzierung von Stellen für Pflegehilfskräfte in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich limitiert und durch methodisch aussagekräftige Evaluationsprojekte begleitet werden sollte.
Vollständige Stellungnahme lesen