EbM-Netzwerk gibt Stellungnahme zum Versorgungsverbesserungsgesetz ab

26.08.2020. Das EbM-Netzwerk begrüßt die Initiative, die Normen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechend dem sich wandelnden Versorgungsbedarf anzupassen. Der Gesetzentwurf sieht 20.000 zusätzliche Pfleghilfskräfte in den Einrichtungen der stationären Langzeitpflege vor. Ob damit die Anforderungen an eine evidenzbasierte, personenzentrierte Pflege erfüllt werden können, muss evaluiert werden.

Das EbM-Netzwerk befürwortet sehr jede Initiative, die darauf ausgerichtet ist, eine bedarfs­gerechte Personalausstattung für die Pflege und Begleitung älterer Menschen in Pflegeheimen zu gewährleisten. Dies impliziert einen angemessenen Anteil von Pflegenden mit unterschied­lichen Qualifikationsniveaus, von Pflegehilfskräften über beruflich ausgebildete Pflegefach­personen bis hin zu hochschulisch ausgebildeten Pflegefachpersonen...

Das EbM-Netzwerk plädiert daher dafür, dass der erforderliche Qualifikationsmix zunächst empirisch fundiert ermittelt wird, ausgehend von den Anforderungen an eine evidenzbasierte, personenzentrierte Pflege. Bundesweit gültige Anpassungen normativer Grundlagen für die Refinanzierung dieser Personalausstattung sollten erst erfolgen, wenn genügend Daten vor­liegen, die die Machbarkeit und den Nutzen der adaptierten personellen Infrastruktur belegen.

Bezogen auf den aktuellen Referentenentwurf für das GPVG bedeutet dies, dass die zusätz­liche Finanzierung von Stellen für Pflegehilfskräfte in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung zeitlich limitiert und durch methodisch aus­sagekräftige Evaluationsprojekte begleitet werden sollte.

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