SVR-Gutachten zum Thema „Digitalisierung für Gesundheit“ veröffentlicht

24.03.2021. Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) hat heute sein aktuelles Gutachten vorgestellt. Darin kommt er zu dem Schluss, dass Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland besser geschützt werden könnten, wenn die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden. Patientenwohl müsse der Maßstab sein, an dem Digitalisierung im Gesundheitswesen ausgerichtet und gemessen werden müsse.

Deutschland stehe bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems weit hinter anderen Ländern zurück, so das Gutachten. Es zeige sich ein dringlicher Bedarf an strukturellen, informationstechnologischen, organisatorischen und rechtlichen Verbesserungen im Hinblick auf Fehlerfreiheit und Effizienz in der Versorgung, auf flächendeckende Implementierung des medizinischen Fortschritts einschließlich der Verarbeitung von Informationen sowie auf sektorenübergreifende Kommunikation.

Das Gutachten verweist im Abschnitt "Digitale Gesundheitskompetenz" u.a. auf die Gute Praxis Gesundheitsinformation und die Leitlinie evidenzbasierte Gesundheitsinformation

Am 17. Juni 2021 soll das Gutachten im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert werden.

Vorsitzender des SVR ist Prof. Dr. Ferdinand M. Gerlach, Institut für Allgemeinmedizin der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt und Gründungsmitglied des EbM-Netzwerks. Mitglied des SVR in bereits zweiter Amtsperiode ist auch unser schriftführendes Vorstandsmitglied Prof. Dr. Gabriele Meyer, Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

Zum Internetseite des SVR mit dem aktuellen Gutachten: https://www.svr-gesundheit.de/.

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