Vorabveröffentlichung: Neue EbM-Kolumne März bereits online

In der aktuellen EbM-Kolumne geht Ingrid Mühlhauser der Frage nach, ob ältere Menschen benachteiligt werden, wenn Screening-Programme altersbegrenzt sind.

Werden ältere Menschen diskriminiert, wenn manche Screening-Programme altersbegrenzt sind? In Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein Mammographie-Screening bis zum Ende des 70. Lebensjahrs, die letzte Einladung zum Screening auf Gebärmutterhalskrebs soll nun mit dem 65. Lebensjahr erfolgen. Keine Altersbegrenzung gibt es für das Screening auf Hautkrebs oder den Stuhltest auf okkultes Blut. Hingegen können Frauen ab dem 55., Männer ab dem 50. Lebensjahr, nur zwei Mal die große Darmspiegelung im Abstand von mindestens 10 Jahren in Anspruch nehmen. International wird von einem generellen Krebsscreening bei Personen, die älter als 70 oder 75 Jahre sind, meist abgeraten. Ein individuelles Abwägen von möglichen Vor- und Nachteilen wird empfohlen, sofern eine restliche Lebenserwartung von mindestens 10 Jahren wahrscheinlich ist.

Schon vor 15 Jahren haben australische Wissenschaftlerinnen darauf hingewiesen, dass der Nutzen von Mammographie-Screening erheblich vom Gesundheitszustand der Frauen abhängt (Barratt A et al. BMJ 2005)...

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