Dringend Innovation für den Innovationsfonds benötigt!

Das DNEbM fordert erneut mehr Transparenz im Vergabeverfahren für Projekte des Innovationsfonds und unterbreitet konkrete Vorschläge, die zur Erhöhung der Transparenz und der Vertrauenswürdigkeit des Innovationsfonds beitragen.

Das Deutsche Netzwerk Evidenzbasierte Medizin (DNEbM e.V.) hat in den Jahren 2015 und 2017 in offenen Briefen angemahnt, das Vergabeverfahren für Projekte des Innovationsfonds transparent und in Analogie zu den üblichen Verfahrensweisen bei der Vergabe kompetitiver Forschungsförderung zu gestalten.

Wir haben den Innovationsfonds kritisch beobachtet und möchten in Anbetracht der im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellten Weiterführung des Innovationsfonds nochmal eindringlich auf die offensichtlichen Schwachstellen hinweisen.

Wenn der Innovationsfonds dafür gepriesen wird, die Erwartungen mehr als erfüllt zu haben und zentrale Impulse für die Forschung und Versorgung zu setzen (Beerheide R, Deutsch Ärztebl 2018; 115: A684f), so darf nicht übersehen werden, dass die Standards, die anderswo als selbstverständlich für die Vergabe von kompetitiver Projektförderung gelten, beim Innovationsfonds weitreichend unterminiert werden. Dies, obwohl es beim Innovationsfonds um die jede andere Forschungsförderung übersteigende Summe von bisher 300 Millionen EUR jährlich geht. Es dürfte den Versicherten somit ein Bedürfnis sein, dass für die treuhänderische Behandlung dieser Summen besonders hohe Ansprüche der Sorgfalt und Nachvollziehbarkeit gelten.

Ein kleiner Kreis von zehn Expertinnen und Experten begutachtet sämtliche Anträge, deren Vielfalt schon an den veröffentlichten Listen geförderten Projekte abgelesen werden kann. Bei allem Respekt vor der Leistung der Kolleginnen und Kollegen ist doch unwahrscheinlich, dass eine ausreichend breite Expertise vorgehalten wird, die die sachverständige Beurteilung aller eingereichten Themen ermöglicht.

In welchem Umfang das Entscheidungsgremium aus Vertretern der Selbstverwaltung, der Politik und des G-BA dann den wissenschaftlichen Voten folgt, bleibt unklar, wird nicht begründet oder öffentlich bekannt gemacht. Einer intransparenten Vergabe wird damit Tür und Tor geöffnet. Wie das Interessenkonfliktmanagement organisiert ist, bleibt für Außenstehende verborgen.

Das DNEbM hat Vorschläge zur Erhöhung der Transparenz und der Vertrauenswürdigkeit des Innovationsfonds. Hierzu zählen die folgenden qualitätssichernden Schritte:

  • Einrichtung eines Online-Portals, in das später auch die Ergebnisse der Projekte eingepflegt werden, Data Sharing möglich wird und Implementierungsinstrumente vorgehalten werden.
  • Dies ist auch der Ort für die Studienprotokolle, die veröffentlicht werden müssen.
  • Die Studien sollten zur Registrierung in einem Studienregister verpflichtet werden.
  • Transparenz-fördernde Maßnahmen im Vergabeverfahren sind vorzusehen: a) qualifizierte Rückmeldung an die Projektantragsteller/-innen, auch bei Nichtförderung; b) öffentlich zugängliche kumulative Darstellung der Gründe für Förderung bzw. die Nicht-Förderung von Projekten der Versorgungsforschung als auch der Neuen Versorgungsformen; Benennung der Gründe des Innovationsausschuss nicht den Voten des Expertenbeirates gefolgt zu sein und Aufschlüsselung nach Themenfeldern.
  • Analyse der Vergabepraktik unter den Kriterien der Genderbalance und Professionen-/ Disziplinausgewogenheit.

Für die gemäß Koalitionsvertrag geplante Weiterführung des Innovationsfonds – die wir ausdrücklich begrüßen – sieht das DNEbM es als unabdinglich an, die Prozesse anders zu gestalten, die Begutachtung und Projektauswahl in enger Anlehnung an DFG Standards zu organisieren und den Innovationsfonds damit zeitgemäß und wissenschaftlich anschlussfähig zu organisieren.

Der geschäftsführende Vorstand des DNEbM

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