Verbändebeteiligung darf keine Formalie sein
Das EbM-Netzwerk hat zum Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) Stellung genommen (mehr zur Stellungnahme lesen).
Unabhängig von der fachlichen Bewertung kritisiert das EbM-Netzwerk das Beteiligungsverfahren. Der Referentenentwurf wurde der AWMF, bei der das EbM-Netzwerk Mitglied ist, erst am Freitag, den 5. Juni 2026, mit Frist bis Mittwoch, den 10. Juni 2026, zugeleitet. Damit blieben nur wenige Tage für Prüfung, interne Abstimmung und Erarbeitung einer fachlich fundierten Stellungnahme.
Eine derart kurze Frist ist für ehrenamtlich arbeitende wissenschaftliche Fachgesellschaften und Verbände kaum einzuhalten. Das EbM-Netzwerk hat Verständnis dafür, dass das Bundesministerium für Gesundheit angesichts der großen Herausforderungen in der Pflegeversicherung und der unterschiedlichen Interessenlagen selbst unter erheblichem Zeitdruck steht. Gerade deshalb ist eine frühzeitige und ernsthafte Einbindung der Fachkreise jedoch unverzichtbar.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien sieht eine frühzeitige Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden vor. Wird diese Beteiligung faktisch auf wenige Tage verkürzt, droht sie zur bloßen Formalie zu werden.
Bei gesellschaftspolitisch so weitreichenden Vorhaben wie der Neuordnung der Pflegeversicherung gefährdet dies nicht nur die Qualität der Gesetzgebung, sondern auch die Akzeptanz der Reform. Das EbM-Netzwerk appelliert daher an das Bundesministerium für Gesundheit und die Bundesregierung, Beteiligungsverfahren künftig so auszugestalten, dass wissenschaftliche Expertise tatsächlich wirksam eingebracht werden kann.